Diebstahlversicherung: Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Wer seine Wohnung aufgebrochen und durchwühlt vorfindet, steht zunächst unter Schock. Zur gewaltsamen Verletzung der Privatsphäre kommt ein materieller und finanzieller Schaden, dessen Höhe zunächst gar nicht abzuschätzen ist. Denn meistens entwenden die Einbrecher nicht nur Wertgegenstände, sondern verwüsten auch die Wohnung.
Einbrecher beschädigen in der Regel Türen und Fenster, um sich Zutritt zu verschaffen. Schon dies ist ein wichtiger Grund, warum sich eine Diebstahlversicherung auszahlt. „Diese Versicherung ersetzt nicht nur entwendete Sachen, sondern auch die Schäden an Räumen, Türen und Fenstern“, erklärt Josè Daniel Pioner, Leiter der Schadensabteilung im Raiffeisen Versicherungsdienst.
Neuwert versichert
Bei gestohlenen Wertgegenständen ersetzt die Diebstahlversicherung den Wiederbeschaffungspreis. Schadensexperte Pioner: „Der Versicherte erhält den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht nur den Wert zum Schadenzeitpunkt.“ Deshalb spricht man auch von einer Versicherung zum Neuwert.
Eine Diebstahlversicherung kann einzeln oder als Paket mit der Feuerversicherung abgeschlossen werden. In diesem Fall spricht man von in einer Hausratversicherung.
Ruhe bewahren
Zwar ist es nicht immer einfach, bei einem Einbruch ruhig zu bleiben, einige Verhaltensregeln sollte man aber in jedem Fall beachten. „Es ist wichtig, den Schaden sofort der Polizei und der Versicherungsgesellschaft zu melden und eine Liste der gestohlenen und beschädigten Sachen zu erstellen. Fotos sind dabei immer hilfreich“, so Pioner. Außerdem sollten gestohlene Kredit- bzw. Bankomatkarten oder Handys sofort gesperrt werden.
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