Arbeitsunfall mit strafrechtlichen Folgen

14.08.2013

Ich betreibe eine kleine Baufirma. Bei einem Arbeitsunfall hat sich einer meiner Angestellten beim Schweißen schwere Verbrennungen an den Armen zugezogen. Muss ich als Arbeitgeber strafrechtliche Konsequenzen fürchten?

Im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen kommt es dann zu strafrechtlichen Ermittlungen, wenn der Unfall zu einer schweren Verletzung oder sogar zum Tod führt. Ergibt sich aus den Ermittlungen, dass Sie als Arbeitgeber nicht für die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz gesorgt haben, wird ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Sie tragen als Arbeitgeber nämlich die Verantwortung für den innerbetrieblichen Arbeitsschutz und müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen. Erfüllen Sie diese Aufgaben nicht, müssen Sie mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen bzw. als juristische Person, Gesellschaft oder Verein mit verwaltungsrechtlichen Konsequenzen laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 231/2001 rechnen.

Während Sie sich für die zivilrechtlichen Folgen eines Arbeitsunfalles (Entschädigungsleistung) mit einer betrieblichen Haftpflichtversicherung schützen können, kann bei einer strafrechtlichen Verfolgung eine Rechtsschutzversicherung von Nutzen sein. Diese übernimmt in einem solchen Fall die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterspesen, die bei einem Arbeitsunfall mit Personenschäden sehr teuer werden können.

 

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        Raiffeisen Magazin 05/2013    

          Dr. Robert Asanger
          Fachabteilung Versicherung  
         Raiffeisen Versicherungsdienst     

 

 

 

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