Betriebsversicherung schützt bei Regressansprüchen

14.08.2013

Arbeitsunfälle passieren immer wieder, leider auch solche, die schwere Verletzungen nach sich ziehen oder gar tödlich ausgehen. Nicht nur gesetzliche, sondern auch betriebswirtschaftliche Gründe sprechen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Über 17.500 Arbeitsunfalle verzeichnete das Unfallversicherungsinstitut Inail im Jahr 2011 in Sudtirol, wobei sie sich in allen Wirtschaftssektoren insgesamt ereignet haben. 10 davon waren - beschrankt auf die Sektoren Industrie, Handel und andere Dienstleistungen - tödlich. Fur eine Vermeidung bzw. eine Verringerung von Unfallen am Arbeitsplatz ist die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften grundlegend.

Jeder Arbeitsunfall hat eine Ursache
Der Absturz von Personen gilt als Hauptursache fur schwere Unfälle. Aber auch alltägliche Ereignisse wie Stolpern und Ausrutschen zahlen laut Statistik zu gängigen Unfallursachen, die sich in allen Bereichen, angefangen von der Schwerindustrie bis hin zur Büroarbeit ereignen konnen. Davon betroffen war auch Frau Maier. Als technische Zeichnerin in einem Ingenieurburo stürzte sie beim Verlassen ihres Büros im Stiegenhaus und erlitt neben einer Knöchelverstauchung mehrere Prellungen am Oberschenkel und am Arm und wurde 10 Tage krankgeschrieben. Eine weitere häufige Ursache von Arbeitsunfällen stellt das Arbeiten mit Werkzeug- und Arbeitsmaschinen dar. Auch Herr Huber, Angestellter bei einer Tischlerei, erlitt vor kurzem einen Arbeitsunfall. Beim Zuschneiden von Brettern gelangte er mit den Fingern in das Sägeblatt der Kreissäge und zog sich tiefe Schnittverletzungen an den Fingern der rechten Hand zu - die Heilungsdauer wurde vom Arzt mit 1 1/2 Monaten festgesetzt.

Schutz für Arbeitgeber
Jeder Angestellte ist per Gesetz am Arbeitsplatz versichert. Der Arbeitgeber meldet somit den Arbeitsunfall an das Unfallversicherungsinstitut Inail, das fur den entstandenen Schaden (Tagegeld bzw. Entschadigungsleistung) aufkommt. Während fur den Arbeitnehmer der Fall damit abgeschlossen ist, sieht sich der Arbeitgeber mit einer Regressforderung durch das Inail konfrontiert und muss - ev. auch dem beauftragten Arbeitsinspektor - beweisen, dass die geltenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit eingehalten wurden. Die betriebliche Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall und schützt den Arbeitgeber, indem sie entweder die Regressforderung aufgrund der eingehaltenen Sicherheitsbestimmungen ablehnt oder die vom Inail geforderte Summe auszahlt. Auch ev. Regressforderungen von Seiten des Arbeitnehmers oder dessen Familienangehorigen sind über die Betriebsversicherung abgedeckt.

Sicherheit für Betriebe 
Zusatzlich zur oben beschriebenen zivilrechtlichen verwaltungsrechtlichen Konsequenzen führen. Informationen uber die Moglichkeiten der betrieblichen Absicherung im Allgemeinen sowie Infos im Detail zur Haftpflichtversicherung gegenüber Arbeitnehmern erteilen die Versicherungsberater in den Raiffeisenkassen.

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