Personenschaden durch Unfall

20.02.2013

Wegen eines Unfalles habe ich das Gehör auf der rechten Seite verloren. Wer bestimmt den Grad dieser dauernden Invalidität?

Als Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrades dient die "Tabelle zur Feststellung der dauernden Invalidität" aus der Unfallversicherung. Diese sogenannte "INAIL-Tabelle" gilt italienweit für alle Versicherer. Für den Fall des vollständigen Verlustes oder der vollständigen Funktionunsfähigkeit bestimmter Gliedmaßen, Körperteile oder Sinnesorgane sind in der Tabelle feste Invaliditätsgrade angegeben. Im Falle des völligen Verlustes des Gehörs eines Ohres beträgt der Invaliditätsgrad 15 Prozent. Ein Rechtsmediziner überprüft bei der Untersuchung den Zusammenhang zwischen Unfallhergang und vorliegender Verletzung und bestimmt daraufhin den definitiven Grad der dauernden Invalidität.

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        Raiffeisen Magazin 02/2013    

          Manuel Bortolotti 

          Fachabteilung Versicherung 
          Raiffeisen Versicherungsdienst          

 

 

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