Wohnungskauf: Feststellung grober Baumängel
Ich habe per Kaufvorvertrag von einem Bauträger ein Reihenhaus erworben, das noch in der Bauphase war. Nach der Fertigstellung wurde jetzt festgestellt, dass sich in der unterirdischen Garage ein tiefer Riss in der Seitenwand gebildet hat. Haftet dafür der Bauträger?
Nachdem unser Gutachter festgestellt hat, dass es sich hierbei um einen groben Baumangel mit Auswirkungen auf die Statik des Hauses handelt, ist dies über die Versicherung der 10-jährigen Folgehaftung abgesichert, die jeder Bauträger laut Gesetz 122/2005 verpflichtend abschließen muss.
RATGEBER VERSICHERUNG | Manuel Bortolotti Fachabteilung Versicherung | ![]() |
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