Autoversicherung - Karosserieschaden am geliehenen Fahrzeug

02.01.2013

Ein Freund hat mir sein Auto geliehen. Als Lenker habe ich einen Karosserieschaden verursacht. Ist der Schaden gedeckt?

Als Grundregel gilt: die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftplichtversicherung ist immer an das Fahrzeug gekoppelt und nicht an den Fahrer. Sie deckt Schäden an Dritten, ganz egal, ob man selber am Steuer sitzt oder eine andere Person das Auto fährt. Für Ihren Karosserieschaden kommt sie nicht auf. Besteht hingegen eine Vollkaskoversicherung, dann ist der Schaden am Fahrzeug gedeckt, egal wer gefahren ist. Übrigens, die Privat-Haftpflichtversicherung spielt in so einem Fall keine Rolle, da sie grundsätzlich alle Schäden, die mit motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr verursacht werden, ausschließt.

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        Raiffeisen Magazin 01/2013    

          Dr. Angela Bonetti    
          Schadenabteilung     
          Raiffeisen Versicherungsdienst          

 

 

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