Automatische Verlängerung von KFZ-Haftpflichtversicherungen abgeschafft

14.01.2013

Seit 1. Jänner 2013 dürfen KFZ-Haftpflichtversicherungsverträge nicht mehr stillschweigend verlängert werden.

Das hat zur Folge, dass für ein versichertes Fahrzeug kein Versicherungsschutz mehr besteht, wenn der Kunde seine Autopolizze nicht erneuert. Der Kunde ist auch nicht mehr verpflichtet, seine Autopolizze zu kündigen, falls er keine Erneuerung des Vertrages wünscht, da dieser automatisch nach einem Jahr ausläuft.

Die Versicherungsgesellschaften haben die Pflicht, den Kunden mindestens 30 Tage vor Vertragsfälligkeit über die Neuerungen zu informieren und die Versicherungsdeckung für ein Fahrzeug bis 15 Tage nach Vertragsablauf aufrecht zu erhalten, um zu verhindern, dass er plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.

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