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 Versicherung

 


Die Bauherrnhaftpflichtversicherung

Mit der Bauherrnhaftpflichtversicherung schützt sich der Bauherr während der Bauphase vor Haftpflichtforderungen Dritter. Häufig oft spielen in dieser Bauherrenhaftpflichtversicherung die Regressrechte der beiden Sozialversicherungsträger, INPS und INAIL, sowie die biologischen Schäden (Verfassungsgerichtsurteil vom Jahre 1991) eine Rolle.


 
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