Unisex-Tarife – das ändert sich!

20.12.2012

Bislang wurden Männer und Frauen bei der Prämienberechnung von bestimmten Versicherungsprodukten unterschiedlich - und zwar gemäß ihrem Risiko - bewertet. Mit 21. Dezember 2012 werden Männer und Frauen bei der Kalkulation von Versicherungstarifen gleichgestellt.

Welchen Grund hat die Einführung von Unisex-Tarifen?
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Anwendung unterschiedlicher Versicherungstarife für Männer und Frauen unzulässig ist. Mit den sogenannten Unisex-Tarifen wird die Gleichstellung von Mann und Frau somit auch auf die Versicherungstarife ausgeweitet. In den meisten europäischen Ländern ist das bereits umgesetzt, in Italien geschieht dies bis zum 21. Dezember 2012.

Betrifft dies nur neue oder auch schon bestehende Verträge?
Die Unisex-Tarife sind für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend. Für Verträge, die vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen wurden, bleibt alles beim Alten. Sie werden bis zur nächsten Vertragsfälligkeit im jeweiligen Männer- bzw. Frauen-Tarif weitergeführt.

Welche Versicherungen sind von der Umstellung betroffen?
-
KFZ-Haftpflichtversicherungen
- Ablebensversicherungen

Wenn Sie weitere Fragen zu den neuen Unisex-Tarifen haben, wenden Sie sich an den Versicherungsberater in Ihrer Raiffeisenkasse.

« torna alla pagina dei titoli
Raiffeisen Servizi Assicurativi s.r.l., Via de Lai 16, I - 39100 Bolzano, Tel. +39 0471 307 580, rvd.bz@raiffeisen.it, Part. IVA 01406850212