KFZ-Versicherung: Neue Regelung für den Versicherungsabschnitt

08.05.2016

Seit 18. Oktober 2015 besteht nicht mehr die Pflicht, den Versicherungsabschnitt an der Windschutzscheibe anzubringen.

Was ist der Versicherungsabschnitt?

Der Versicherungsabschnitt ist jenes Dokument in Papierform, das an der Windschutzscheibe des versicherten Fahrzeuges angebracht wird und auf dem ersichtlich ist, ob das Fahrzeug haftpflichtversichert ist.

Was hat sich seit 18. Oktober geändert?

Seit 18. Oktober besteht nicht mehr die Pflicht, den Versicherungsabschnitt an der Windschutzscheibe des versicherten Fahrzeugs anzubringen.

Welches sind die Gründe für die Neuregelung?

Das neue Kontrollsystem beugt Versicherungsbetrug vor, da es weniger Möglichkeiten gibt, den Versicherungsabschnitt zu fälschen.

Wie werden die neuen Kontrollen durchgeführt?

Die Ordnungskräfte können sich online mit einer Datenbank verbinden, um anhand des Kennzeichens zu überprüfen, ob das Fahrzeug versichert ist.

Die Versicherungsdeckung kann auch durch elektronische Geräte wie Tutor, Telepass, Autovelox oder Kameras in verkehrsberuhigten Zonen (ZTL) kontrolliert werden.

Was ändert sich für Versicherungskunden, die über die Raiffeisenkasse eine Autoversicherung von Assimoco abgeschlossen haben?

In dieser ersten Phase der Umsetzung der neuen Richtlinien ändert sich für den Kunden nichts. Er bekommt in seiner Raiffeisenkasse derzeit weiterhin den Versicherungsabschnitt in Papierform ausgehändigt.

Was passiert, wenn man mit einem nicht versicherten Fahrzeug unterwegs ist?

Wer in Italien mit einem nicht versicherten Fahrzeug unterwegs ist, begeht ein Vergehen (Art. 193 des Codice Stradale) und riskiert zusätzlich zur Sequestrierung des Fahrzeuges Sanktionen in der Höhe von 841 bis 3.366 Euro.

Was ist im Schadenfall zu tun?

Im Schadenfall genügt es, vom anderen Fahrer den Versicherungsschein zu verlangen, der die Versicherungsdeckung der KFZ-Haftpflichtversicherung seines Fahrzeuges bestätigt.

Alternativ dazu kann auch nach der Polizze oder der Quittung verlangt werden.

Was ändert sich, wenn man mit dem Fahrzeug im Ausland unterwegs ist?

Im Ausland ändert sich nichts.

Innerhalb der EU sowie in Andorra, der Schweiz und Serbien ist der Versicherungsschein, der die obligatorische Versicherungsdeckung bestätigt, ausreichend.

Außerhalb der EU ist die Grüne Karte als Versicherungsnachweis erforderlich.

 Weitere Informationen erhalten Sie im RVD-Kundencenter oder in Ihrer Raiffeisenkasse.

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