Gut abgesichert bei der Arbeit und in der Freizeit

01.08.2013

Die Landwirtschaft ist ein gefährlicher Arbeitsplatz: steile Wiesen, der Einsatz von Maschinen unter oft extremen Bedingungen sowie die Arbeit auf der Obstwiese, im Wald und mit Tieren führen oft zu schweren Unfällen, die zu Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall führen können.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier häufig zu kurz. Zusätzlichen Schutz bietet die Privatversicherung.

In den letzten Jahren war die Zahl der schweren Unfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten besonders hoch. Wenn der Landwirt durch eine bleibende Invalidität arbeitsunfähig wird oder beim Unfall sogar stirbt, können die wirtschaftlichen Folgen, die sich daraus ergeben, zu einer großen Belastung für das Unfallopfer bzw. die Hinterbliebenen werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift in solchen Fällen oft zu kurz, da sie lediglich eine Grundversorgung bietet. Deren Höhe hängt vor allem vom Verletzungsgrad, von den Beitragsjahren und dem Einkommen des Landwirtes ab. Bleibt der Betroffene arbeitsunfähig, erhält er eine Invalidenrente, die oft sehr niedrig ausfällt.

Familie finanziell absichern

„Um sich und seine Familie ausreichend finanziell abzusichern, sollte eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden“, sagt Manuel Bortolotti vom Raiffeisen Versicherungsdienst. Diese bietet ein finanzielles Polster, falls der Versicherte bei einem Unfall stirbt oder Invalide bleibt, und garantiert bei Arbeits- als auch Freizeitunfällen einen vernünftigen Versicherungsschutz. Die Privatversicherung deckt auch die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit sowie die Auslagen für die Unfallkosten und bezahlt ein Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt und bei Gips.

Ernteunfallversicherung

Personen, welche nur in der Zeit der Obst-, Wein- und Gemüseernte auf dem Hof arbeiten, können über eine sogenannte Ernteunfallversicherung abgedeckt werden. Die Versicherung bietet finanzielle Deckung bei Unfalltod, bleibender Unfallinvalidität und für Krankenhausspesen, die der Unfall verursacht und bietet allen an der Obst-, Wein- oder Gemüseernte beteiligten Personen einen Versicherungsschutz. Dazu zählen der Landwirt, die Familienangehörigen und alle anderen Erntehelfer.

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