Der richtige Versicherungsschutz beim Skifahren

08.01.2013

Jetzt heißt es wieder Skier einpacken und ab auf die Piste. Doch wer auf der Skipiste einen Unfall verursacht und anderen einen Schaden zufügt, muss dafür gerade stehen. Um Schadenersatzansprüche abzuwehren oder zu bezahlen, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich.

Jedes Jahr lockt der Winter unzählige Menschen auf Südtirols Skipisten. Immer wieder kommt es dabei zu folgenschweren Unfällen. Ist ein Skifahrer oder Snowboarder am Zusammenstoß mit einem anderen Brettlfahrer Schuld, muss er laut Gesetz für den Schaden aufkommen. "Bleibt bei einem solchen Unfall jemand Invalide oder wird jemand sogar tödlich verletzt, dann entstehen große Schadenssummen. Derjenige, der für den Schaden aufkommen muss, kann dadurch in enorme finanzielle Schwierigkeiten geraten", erklärt Robert Asanger vom Raiffeisen Versicherungsdienst.

Haftpflichtversicherung schützt

Vor solchen Schadenersatzverpflichtungen kann man sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Die Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die der Versicherungsnehmer anderen zufügt. Dabei wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden. Die Familienhaftpflichtversicherung wird vom Familienoberhaupt abgeschlossen. Sie schützt nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch den Ehepartner und die Kinder, die auf dem Familienbogen aufscheinen. Genau dieselbe Regelung gilt für nicht verheiratete Paare. Ebenso sollte jeder Verein über eine Vereinshaftpflichtversicherung verfügen, Lehrpersonen und Assistenten an Schulen und Kindergärten über eine Berufshaftpflichtversicherung. "Egal welche Haftpflichtversicherung man abschließt, wichtig ist, auf die Vollständigkeit der Versicherungsleistungen und auf die Höhe der Versicherungssumme zu achten, als allein auf die Höhe der Prämie", rät Asanger.

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