Fahrerflucht auf der Piste

24.02.2014

Ich bin beim Skifahren von einem Unbekannten angefahren und verletzt worden, der danach ohne Anzuhalten einfach weitergefahren ist. Hat der Skifahrer, falls er ausfindig gemacht werden kann, mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

Pisten sind kein rechtsfreier Raum. So gibt es auch für Ski- und Snowboarder allgemeine Verhaltensregeln, die mit einer Straßenverkehrsordnung vergleichbar sind. Diese Regeln wurden vom Internationalen Ski-Verband FIS ins Leben gerufen und gelten weltweit. Wer also einen Skiunfall beobachtet oder sogar verursacht, hat die Pflicht zur Hilfeleistung. Dies hat zur Folge, dass bei einer Skifahrerflucht mit ähnlichen strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss wie im Falle einer Fahrerflucht im Straßenverkehr. Nicht immer ist dabei böse Absicht im Spiel. In manchen Fällen bemerken die Flüchtigen nicht, dass sie jemanden zu Sturz gebracht haben, und oft stellt sich eine Verletzung durch einen vermeintlich harmlosen Sturz auch erst später heraus.

Darüber hinaus gibt es für Beteiligte und Zeugen eine Ausweispflicht. Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. Während für die zivilrechtlichen Folgen eines Skiunfalles eine Haftpflichtversicherung schützt, kann bei einer strafrechtlichen Verfolgung eine Rechtsschutzversicherung von Nutzen sein, welche Anwalts-, Gerichts- und Gutachterspesen übernimmt.

 

        RATGEBER VERSICHERUNG       
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        Raiffeisen Magazin 01/2014   

          Dr. Angela Bonetti    
          Schadenabteilung     
          Raiffeisen Versicherungsdienst          

 

 

 

 

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