Grillzeit: Achtung vor der Brandgefahr

07.06.2019

In der Sommerzeit ist das Grillen bei vielen Südtirolern sehr beliebt. Doch jedes Jahr werden den Versicherungen zahlreiche Unfälle und Brandschäden gemeldet, die durch Feuer im Garten ausgelöst werden.

Wie schnell etwas passieren kann, erlebte Paul K. aus Meran. Nach einem gemeinsamen Grillabend mit seiner Familie wurde durch einen Brand, ausgelöst durch Grillasche in der Mülltonne, ein Balkon und Teile der Fassade beschädigt. Zum Glück hatte er das Feuer frühzeitig bemerkt, um noch größere Schäden zu vermeiden.

Im Falle eines Brandes deckt die Feuerversicherung in erster Linie die Feuerschäden, die unmittelbar durch den Brand entstehen. Zusätzlich dazu werden aber auch Aufräumungs-, Reinigungs- und Löschkosten ersetzt. „Bei der Feuerversicherung ist es wichtig, sowohl das Gebäude selbst als auch die Einrichtung gegen Brand zu versichern“, erklärt Angela Bonetti vom Raiffeisen Versicherungsdienst. „Je nach Wohnsituation empfiehlt sich zur Absicherung von Feuerschäden eine Haus- und Wohnungs- bzw. eine Gebäudeversicherung.“

Unterversicherung vermeiden

Wird ein Brand frühzeitig entdeckt, entstehen meist nur kleinere Schäden. Doch ein Feuer kann sich - vor allem unbemerkt - sehr schnell ausbreiten und enormen Schaden anrichten. Daher ist es wichtig, eine ausreichende Versicherungssumme zu wählen, um im Ernstfall genügend abgedeckt zu sein und das Risiko einer Unterversicherung zu vermeiden. „Viele Versicherte unterschätzen den Wert ihres Gebäudes bzw. ihrer Einrichtung und setzen die Versicherungssumme viel zu niedrig an“, weiß Bonetti.

Schäden an Dritten und Mieterrisiko

Zusätzlich zu den Schäden an der eigenen Wohnung kann es bei einem Feuer schnell passieren, dass der Brand auch auf die Nachbarwohnungen übergreift. „Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die Versicherung nicht nur die eigenen Schäden abdeckt, sondern auch jene Schäden, die an Dritten entstehen“, so Bonetti. Auch spielt es keine Rolle, ob man Eigentümer der Wohnung ist oder Mieter. Viele Mieter sind der Meinung, dass sie keine Versicherung brauchen, da der Hauseigentümer die Wohnung bereits ausreichend abgesichert hat. Doch kommt es durch das Verschulden des Mieters zu einem Schaden, haftet laut Gesetz der Mieter. „Kommt es im Gebäude zu einem Brand, so greift in erster Linie die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers. Stellt sich allerdings heraus, dass der Brand durch das Verschulden des Mieters entstanden ist, so holt sich der Hauseigentümer bzw. die Versicherung das Geld auf dem sogenannten Regressweg wieder vom Mieter zurück“, erklärt Bonetti. Man spricht hier vom sogenannten Mieterrisiko.

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