Private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz

08.10.2012

Auch wenn es meistens glimpflich ausgeht, vor einem schweren Unfall ist niemand gefeit. Arbeitsunfähigkeit und Verdienstausfall können die Folge sein. Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier häufig zu kurz. Zusätzlichen Schutz bietet die Privatversicherung.

Seit seinem Bergunfall vor drei Jahren ist Klemens T. gehbehindert. Damals hatte er sich eine schwere Wirbelsäulenverletzung (35% Invalidität) zugezogen. Seither kann der Kellner aus Bruneck seinen Beruf nicht mehr ausüben. Weil er privat unfallversichert war, erhielt er zumindest eine angemessene Einmalzahlung erstattet.

In der Regel nur Arbeitsunfälle
"Die gesetzliche Unfallversicherung greift hier nicht, weil sie in der Regel nur Arbeitsunfälle deckt" erklärt Norbert Spornberger, Leiter der technischen Abteilung im Raiffeisen Versicherungsdienst. Dabei passieren 60 Prozent aller Unfälle in der Freizeit und zu Hause. Zudem haben Freiberufler, Hausfrauen, Schüler und Rentner nur einen minimalen gesetzlichen Unfallschutz.

Grundversorgung reicht oft nicht
Die gesetzliche Unfallversicherung garantiert auch bei einem Arbeitsunfall nur eine Grundversorgung. Die Höhe hängt u.a. vom Verletzungsgrad, den Beitragsjahren und dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers ab. "Grundsätzlich gilt, dass das Arbeitsunfallinstitut INAIL im Gegensatz zur Privatversicherung erst ab einer bleibenden Invalidität von 11 Prozent zahlt", sagt Spornberger. Bleibt der Betroffene arbeitsunfähig, erhält er eine Invalidenrente, die oft sehr niedrig ist.

Versorgungslücke schließen
"Die bestehenden Versorgungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung sollten daher mit einer privaten Unfallversicherung abgedeckt werden", rät Spornberger. Diese garantiert bei Arbeits- und Freizeitunfällen einen vernünftigen Versicherungsschutz. So zahlt die Unfallversicherung z.B. auch bei einem Verkehrsunfall, unabhängig von der Schuldfrage.

Absicherung für die Familie
Die Privatversicherung sichert die Familie ausreichend finanziell ab, wenn ein Familienmitglied etwa durch bleibende Invalidität arbeitsunfähig wird oder bei einem Unfall stirbt. Die Versicherung deckt auch die zeitweilige Arbeitsunfähigkeit ab (wichtig für Selbstständige), bezahlt Tagegeld bei Krankenhausaufenthalten und kommt für die Unfallkosten auf. Dabei erfolgt die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob der Kunde INAIL-versichert ist oder nicht.Die Jahresprämie richtet sich nach der versicherten Summe und dem Beruf. So zahlt etwa ein Angestellter bei einer versicherten Summe von 200.000 Euro für den Todesfall und 200.000 Euro für bleibende Invalidität eine Jahresprämie von ca. 350 Euro.

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