Versicherung deckt Winterschäden an Haus und Wohnung

08.10.2012

Schnee und eisige Temperaturen freuen nicht nur alle Wintersportler, sie bringen oftmals auch Schäden mit sich. So kann es im Winter zum Beispiel schnell passieren, dass Schnee das Dach beschädigt oder Frost die Wasserrohre sprengt. Zum Glück haftet meist die Versicherung.

Schneit es im Winter ordentlich, so sammelt sich auf den Dächern eine Menge Schnee, der als Dachlawine abgehen kann. Auch Eiszapfen, die sich an der Dachrinne bilden, können herunterfallen und zum Beispiel parkende Autos beschädigen, die unter dem Dach stehen.

Für verletzte Personen und Sachschäden, die durch eine Dachlawine verursacht werden, haftet in erster Linie der Hauseigentümer. Er muss dafür sorgen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr ausgeht. Ist der Hauseigentümer entsprechend versichert, so tritt die in der Haus- und Wohnungsversicherung integrierte Haftpflichtversicherung für die Behebung des Schadens ein. Handelt es sich um ein Kondominium mit mehreren Eigentümern, sind Schneeschäden normalerweise durch die Gebäudeversicherung des Kondominiums gedeckt.

Eigene Schäden am Dach
Die Haus- und Wohnungsversicherung tritt auch für Schäden am eigenen Dach ein, die durch eine Dachlawine entstehen können. Dazu zählen Ziegel, die mit der Dachlawine mitgerissen werden oder Dachrinnen, die durch den abgehenden Schnee beschädigt werden.

Frostschäden im und am Haus
Sprengt Frost im Gebäude Wasserrohre und hinterlässt Schäden im Bad oder an der Heizungsanlage, leistet ebenfalls die Haus- und Wohnungsversicherung Abhilfe. Versichert sind auch jene Schäden, die auftreten, wenn später infolge des "Frostbruchs" austretendes Leitungswasser das Gebäude beschädigt.

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