Ablebensversicherung: Mehr Sicherheit für Familie und Lebenspartner

20.02.2013

Mit Lebensversicherungen sind meistens Finanzprodukte zum Kapitalaufbau gemeint. Sogenannte Ablebens- oder Todesfallversicherungen sind hingegen reine Absicherungsinstrumente. Sie dienen im Ernstfall dem finanziellen Schutz der Familie oder des Lebenspartners.

Wer denkt schon gern an einen schlimmen Unfall oder ein Unglück, wenn man gerade seine Finanzierung für das neue Auto oder für das lang ersehnte Eigenheim plant. Doch die Absicherung des Partners und der Familie ist gerade dann wichtig, wenn ein Kredit abzuzahlen ist. Denn wer kommt für die finanziellen Folgen auf, wenn während der Kreditlaufzeit einer der beiden Partner durch Unfall oder Krankheit zum Invaliden wird oder sogar stirbt?

Absicherung für die Hinterbliebenen
 Mit einer Ablebensversicherung können finanziellen Risiken - z.B. ein bestehender Kredit - für die Hinterbliebenen minimiert werden. Das Prinzip dieser Versicherungsform ist einfach: stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit oder bleibt aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit eine schwere Invalidität zurück, dann erhält der Versicherte bzw. ein Familienmitglied oder eine andere begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

Gruppenversicherung
Bis zu einer Versicherungssumme von 200.000 Euro bieten die Raiffeisenkassen ihren Kunden eine spezielle Ablebensversicherung an, die sogenannte Gruppenablebensversicherung. Dabei handelt es sich um eine kollektive Versicherungspolizze, in der alle versicherten Personen in einem gemeinsamen Vertrag versichert sind. Im Gegensatz zu einer Individualpolizze bietet die Gruppenversicherung den Kunden einen großen Vorteil und zwar deutlich niedrigere Prämien. Die Gruppenablebensversicherung findet bei Kreditnehmern regen Zuspruch.

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