Autounfall ohne Sicherheitsgurt

02.05.2013

Ich war in einen Verkehrsunfall verwickelt. Neben Schäden am Auto haben mein Beifahrer und ich auch Verletzungen davongetragen. Als der Unfall passierte, waren wir beide nicht angeschnallt. Haben wir trotzdem Anspruch auf Schadenersatz?

Das Anlegen des Sicherheitsgurtes ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt waren, kann sich das negativ auf die Versicherungsleistung auswirken. In einem solchen Fall hat die Versicherungsgesellschaft das Recht, nur einen Teil des Schadens zu ersetzen bzw. gar nicht für den Schaden aufzukommen. Dabei kommt es darauf an, ob die Verletzungen mit Gurt hätten verhindert werden können oder geringer ausgefallen wären, wobei es Aufgabe der Versicherung ist, dies zu beweisen. Betreffen die Verletzungen hingegen Körperteile, die unabhängig vom Tragen der Sicherheitsgurte Schäden davongetragen haben, ist die Gesellschaft verpflichtet, den gesamten Schaden zu ersetzen. Aufgrund verschiedener Urteile des Kassationsgerichtes gilt das Fahren ohne Sicherheitsgurt als Mitverschulden bei der Entstehung des Schadens und kann somit eine Kürzung der Versicherungsleistung mit sich bringen.

Als Fahrer haben Sie zusätzlich die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Ihre Mitfahrer angeschnallt sind. Bei einem Unfall können Sie sonst zur Verantwortung gezogen werden, falls diese sich verletzen. Denn die Versicherungsgesellschaft ist dann von der Leistung befreit, wenn die Beförderung von Personen unter Missachtung der geltenden Bestimmungen erfolgt. Da es sich bei der KFZ-Haftpflicht um eine Pflichtversicherung handelt, muss die Gesellschaft zwar zunächst für den Schaden aufkommen, sie fordert die Leistung dann aber auf dem Regressweg zurück.

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        Raiffeisen Magazin 03/2013    

Dr. Josè Daniel Pioner          
Leiter Schadenabteilung 
Raiffeisen Versicherungsdienst      

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