Haftung bei Folgeschäden

14.12.2014

Ich bin selbständiger Hydrauliker. Bei einem Kunden, bei dem ich Installationsarbeiten im Bad ausgeführt habe, ist jetzt – ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten – ein Wasserschaden aufgetreten.   Ein Gutachter hat festgestellt, dass ein Abflussrohr an der Duschtasse nicht richtig angeschlossen war und ich für den Schaden haften muss. Ist dieser Schaden durch meine Betriebsversicherung gedeckt?

Ja, Schäden, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, nachdem die Arbeiten des Unternehmens bereits abgeschlossen sind, sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Man spricht hier von der sogenannten Nachhaftung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung gehört zur Grundausstattung eines Betriebes. Sie dient zur Abdeckung möglicher Schadensersatzansprüche von Kunden, Mitarbeitern, Besuchern oder Lieferanten. Der Schutz dieser betrieblichen Versicherung umfasst Personen- und Sachschäden, die Dritten zugefügt werden und für die ein Unternehmer mit seinem Vermögen haftet. Die Ansprüche aus diesen Schadenersatzforderungen können dabei sehr hoch ausfallen.

Um einen optimalen Versicherungsschutz zu erhalten, ist eine vollständige und präzise Risikobeschreibung der Tätigkeit wichtig. Auch sollte der Versicherungsschutz des Betriebes regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Nur so stimmen im Schadensfall auch die entsprechenden Deckungssummen. Wir empfehlen immer, möglichst hohe Versicherungssummen zu wählen um ausreichend abgesichert zu sein.

 

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        Raiffeisen Magazin 06/2014    

          Dr. Robert Asanger
          Fachabteilung Versicherung  
         Raiffeisen Versicherungsdienst     

 

 

 

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