Greift die Versicherung im Urlaub?

01.07.2014

Wir fahren für 2 Wochen nach Griechenland in den Urlaub. Mein Mann verfügt über eine private Unfall- und Krankenversicherung, über die die gesamte Familie versichert ist. Sind wir bei Unfällen oder Erkrankungen im Ausland auch abgedeckt?

Der Versicherungsschutz der privaten Unfall- und Krankenversicherung gilt immer weltweit und damit auch im Ausland. Die Krankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten bei Unfall oder Krankheit, während die Unfallversicherung vor den finanziellen Folgen schützt.

Vor Reiseantritt ist es empfehlenswert, die privaten Versicherungsverträge überprüfen zu lassen, denn abhängig davon wohin Sie reisen und wie lange Ihre Reise dauert, ist abzuklären, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht. Bei Reisen in Übersee-Staaten mit teuren Gesundheitssystemen wie in den USA oder Kanada zum Beispiel kann es vorkommen, dass der normale Versicherungsschutz nicht ausreicht, um die bei Unfällen oder Erkrankungen entstehenden Kosten zu decken. Dies kann auch für Notfalltransporte im Ausland und für die Rückführung nach Hause der Fall sein. In diesen Fällen ist es sinnvoll, noch eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Kommt es im Urlaub tatsächlich zu einem Unfall oder einem Krankheitsfall, sollte die Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Je eher die Versicherung verständigt wird, umso schneller kann sie die notwendigen Maßnahmen zur Regulierung des Schadens einleiten. Dabei ist es wichtig, dass die Angaben zum Schadenfall so vollständig wie möglich sind. In den meisten Fällen müssen Sie Ihre Behandlung vor Ort bezahlen. Bitte bewahren Sie alle Rechnungen und Belege über Behandlungsdauer, Diagnose und Kosten auf.

 

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        Raiffeisen Magazin 04/2014    

          Manuel Bortolotti 

          Fachabteilung Versicherung 
          Raiffeisen Versicherungsdienst          

 

 

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