Laut einer Erhebung des Landesinstitutes für Statistik Astat leben rund 20 Prozent der Südtiroler zur Miete. Doch nur die wenigsten davon wissen, dass auch für Mieter ein ausreichender Versicherungsschutz notwendig ist. Schließlich sind viele Schäden in der Wohnung von ihnen selbst zu tragen. Hier eignet sich am besten eine Hausratversicherung.
Viele Mieter sind der Meinung, dass sie keine Versicherung brauchen, da der Hauseigen- tümer die Wohnung bereits ausreichend abgesichert hat. Doch kommt es durch das Verschulden des Mieters zu einem Schaden, haftet laut Gesetz der Mieter. „Bei einem Brand greift natürlich die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers. Stellt sich aber heraus, dass der Brand durch das Verschulden des Mieters entstanden ist, so holt sich der Hauseigentümer bzw. die Versicherungsgesellschaft das Geld später vom Mieter zurück“, erklärt Josè Daniel Pioner, Leiter der Schadensabteilung im Raiffeisen Versicherungsdienst.
Mieterrisiko abdecken
Man spricht dabei vom sogenannten Mieterrisiko. „Vor allem defekte Haushalts- geräte, aber auch Adventskränze und Christbäume sind oft Auslöser für Wohnungsbrände“, so Pioner. Auch Wasserschäden, die durch die defekte Waschmaschine des Mieters entstehen, sind vom Mieter und nicht vom Vermieter zu begleichen. Solche und ähnliche Beispiele gibt es viele und sie verdeutlichen, wie wichtig ein angemessener Versicherungsschutz für den Mieter ist.
Dreifacher Schutz
Die optimale Versicherung für Mieter ist eine Hausratversicherung, die sich aus drei Teilen zusammensetzt: Brand, Diebstahl und Haftpflicht. Sie können als Paket oder auch einzeln versichert werden“, erklärt Pioner. Versichert sind alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände. Neben Möbeln, Teppiche, Wertsachen oder elektrische Geräte zählen dazu aber auch Geschirr, Besteck, Kleidung, Wäsche und dergleichen.
Haftpflicht- und Feuerversicherung.
Über die in der Hausratversicherung enthaltene Feuerversicherung ist zudem das oben beschriebene Mieterrisiko abgesichert. „Der Einschluss des Mieterrisikos muss bei Vertragsabschluss allerdings eigens angegeben werden“, erklärt Pioner.
Zudem leistet die Hausratversicherung auch im breiten Umfeld der Privathaftpflicht Deckung. Eine Haftpflichtversicherung greift bei Schäden, die der Versicherungs- nehmer im privaten Leben anderen zufügt.