So viel Schnee wie im letzten Winter gab es in Südtirol schon lange nicht mehr. Die weiße Pracht freute nicht nur alle Wintersportler, sie brachte auch viele Schäden mit sich. Zum Glück haftet meist die Versicherung.
Für verletzte Personen und Sachschäden, die durch eine Dachlawine verursacht werden, haftet in erster Linie der Haus- eigentümer. „Er muss dafür sorgen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr ausgeht“, erklärt Angela Bonetti vom Raiffeisen Versicherungsdienst. Ist der Hauseigen- tümer entsprechend versichert, so tritt die Hausrat-/Haftpflichtversicherung für die Behebung des Schadens ein. „Handelt es sich um ein Kondominium mit mehreren Eigentümern, sind Schneeschäden normalerweise durch die Gebäudeversicherung des Kondominiums gedeckt“, so Bonetti.
Beschädigte Fahrzeuge
Abgestellte Fahrzeuge sind besonders gefährdet, von einer Dachlawine beschädigt zu werden, da sie oft über längere Zeit an einem Platz stehen. Autofahrer sollten daher genau auf das Dach über dem Stellplatz achten und überprüfen, ob dieses auch sicher ist. Denn mitunter trifft auch den Passanten oder Autobesitzer, der durch eine Dachlawine geschädigt wird, ein Mitverschulden. „Wenn man bei entsprechender Aufmerksamkeit die Gefahren hätte erkennen können, kommt ein Mitverschulden in Betracht. Die Folge kann sein, dass die Versicherungsgesellschaft nicht den gesamten Schaden auszahlt“, erklärt Bonetti.
Schäden durch Schneedruck
Die Schneemassen auf dem Dach sind aber auch eine große Gefahr für das Gebäude selbst. Immer wieder kommt es vor, dass durch das Gewicht des Schnees ein Dach eingedrückt wird. Solche Schäden können ebenfalls durch eine Hausratversicherung abgedeckt werden.
Was tun bei Schäden?
Schneeschäden, die trotz aller Vorsorge entstehen, sollten so gut wie möglich dokumentiert werden. Genaue Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit sind unbedingt erforderlich. Zeugen sollten um Name und Adresse gebeten werden. „Auch Fotos sind in solchen Fällen äußerst nützlich“, erklärt Angela Bonetti. Wurde ein Fahrzeug beschädigt, benötigt die Versicherungsgesellschaft zudem das Autobüchlein.