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 Versicherung

 


Die Krankenhaustagegeld-Versicherung

Definition
Die Krankenhaustagegeldversicherung zahlt bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus durch Unfall oder Krankheit für die gesamte Aufenthaltsdauer einen Tagessatz aus. Der Tagessatz gleicht entweder den Differenzbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherungsleistung aus oder sichert den Verdienstausfall (bei einem Freiberufler) ab.
Definition Krankheit: Unter Krankheit versteht man jede Änderung des Gesundheitszustandes, die nicht als Folge eines Unfalles auftritt.

Zielsetzung/Zielgruppe
Alle Personen, die sich finanziell vor den Kosten eines Krankenhausaufenthaltes oder vor einem Verdienstausfall schützen möchten. Die Tagegeldversicherung gilt für Personen, die das 75ste Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Laufzeit
1 Jahr

Versichertes Kapital
Vertraglich festgelegte Leistungsobergrenze

Prämie
Sie richtet sich nach der Höhe des versicherten Tagegeldes und des Alters des Versicherten.


 
Transparenz-bestimmungen  

Die auf der Internetseite genannten Produkte sind von verschiedenen Versicherungs-gesellschaften entwickelt und werden von Raiffeisen vertrieben. Vor Vertragsunterzeichung nehmen Sie bitte prüfende Einsicht in die Produkthefte, erhältlich beim Raiffeisen Versicherungsdienst und bei den Raiffeisenkassen.

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