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 Versicherung

 


Die Private Krankenversicherung

Definition
Die Private Krankenversicherung erstattet die Krankenhauskosten, die dem Versicherten bei einem Krankenhausaufenthalt in Folge von Unfall oder Krankheit entstehen und von der öffentlichen Hand nicht gezahlt werden.  

Zielsetzung/Zielgruppe
Die private Krankenversicherung richtet sich an all jene Personen, die bei Krankheit oder Unfall die bestmögliche Behandlung in Anspruch nehmen möchten, ohne dabei ihre finanzielle Unabhängigkeit einzubüßen.
Die Versicherung kann als Einzelversicherung oder als Familienversicherung abgeschlossen werden.  

Laufzeit
1 Jahr

Versichertes Kapital
100.000 Euro je Versicherungsjahr.

Prämie
Die Jahresprämie wird nach Anzahl der versicherten Personen gestaffelt.


 
Transparenz-bestimmungen  

Die auf der Internetseite genannten Produkte sind von verschiedenen Versicherungs-gesellschaften entwickelt und werden von Raiffeisen vertrieben. Vor Vertragsunterzeichung nehmen Sie bitte prüfende Einsicht in die Produkthefte, erhältlich beim Raiffeisen Versicherungsdienst und bei den Raiffeisenkassen.

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