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 Versicherung

 


Gruppenablebensversicherung

Definition
Die Gruppenablebensversicherung ist eine kollektive Ablebensversicherung, die zwei verschiedene Garantien anbietet: Zum einen die Abdeckung "Todesfall", zum anderen die Abdeckung "Todesfall und Invalidität durch Unfall oder Krankheit".

Das Wesen der Gruppenablebensversicherung
Existiert bei Vertragsabschluss ein Darlehen, wird das versicherte Kapital zugunsten der Raiffeisenkasse vinkuliert. Im Versicherungsfall tritt somit die Raiffeisenkasse als Begünstigter ein. Für den nach Tilgung des Darlehens eventuell noch verbleibenden Restbetrag werden die gesetzlichen und/oder testamentarischen Erben eingesetzt.

Zielsetzung/Zielgruppe
Eigene finanzielle Absicherung (bei Erleiden einer Invalidität) und finanzielle Absicherung des Partners oder der Familie (im Ablebensfall). Besonders bei bestehenden Kreditpositionen ist der Abschluss einer Gruppenablebensversicherung empfehlenswert.

Versichertes Kapital
je nach Wahl zwischen 25.822 und 200.000 Euro.

Versicherte Leistungen
Im Todesfall bzw. bei einer bleibenden Invalidität von 66% und mehr des Versicherten durch Unfall oder Krankheit innerhalb der Vertragslaufzeit wird dem Versicherten bzw. dem/den Begünstigten das versicherte Kapital ausbezahlt.
Im Erlebensfalle des Versicherten bei Vertragsfälligkeit wird die Polizze getilgt und die eingezahlte Prämie bleibt der Gesellschaft erhalten.

Prämie
Variabel je nach Höhe des versicherten Kapitals, der gewählten Garantie (Todesfall bzw. Todesfall und bleibende Invalidität), des Alters und des Geschlechts des Versicherten.

Altergrenzen
Bei Vertragsabschluss: Mindestalter 14 Jahre; Höchstalter 65 bzw. 70 Jahre

Laufzeit
Frei wählbar

Steuerliche Aspekte
Das an die Begünstigten ausgezahlte Kapital ist von jeglicher Steuer befreit, auch von der Erbschaftssteuer.Das an die Begünstigten ausgezahlte Kapital kann weder gepfändet noch beschlagnahmt werden.Bei einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren kann die Prämie mit 19% von maximal 1.291 Euro jährlich von der persönlichen Einkommensteuer abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass keine weiteren Versicherungspolizzen existieren, welche bereits steuerlich abgesetzt werden.


 
Transparenz-bestimmungen  

Die auf der Internetseite genannten Produkte sind von verschiedenen Versicherungs-gesellschaften entwickelt und werden von Raiffeisen vertrieben. Vor Vertragsunterzeichung nehmen Sie bitte prüfende Einsicht in die Produkthefte, erhältlich beim Raiffeisen Versicherungsdienst und bei den Raiffeisenkassen.

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